Allgemeine Geschäftsbedingungen der MARINA TRAVEL AG

Die Anmeldung für eine der publizierten Reise dieser Broschüre verpflichtet zur Einhaltung der allgemeinen Bedingungen ohne Vorbehalt.

1. Anmeldung / Reservation

Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem eigenen Interesse, sich möglichst frühzeitig anzumelden, damit Ihnen eine grosse Auswahl an Booten zur Verfügung steht. Nach Ihrer definitiven Reservation (mündlich oder schriftlich), welche für Sie und für uns verbindlich ist, senden wir Ihnen die Reservationsbestätigung. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten ein.

2. Bezahlung

Bei der Anmeldung ist eine Vorauszahlung von 30% des Mietpreises zu leisten. Der Restbetrag wird einen Monat vor der Abreise fällig. Nicht rechtzeitige Bezahlung des Restbetrages berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern. 

3. Annullierung 

Bei einer Annullierung, welche persönlich oder per einge-schriebenem Brief zu erfolgen hat, werden folgende Kosten verrechnet: 

  • bis 3 Monate vor der Abreise: CHF 200.– pro Boot 
  • 90 bis 60 Tage vor der Abreise: 25% der Miete 
  • 59 bis 30 Tage vor der Abreise: 50% der Miete 
  • 29 bis 15 Tage vor der Abreise: 75% der Miete
  • 14 bis 0 Tage vor der Abreise: 100% der Miete 

(diese Prozentsätze können jedoch je nach Gesellschaft variieren) 

Da uns diese sehr harten Annullierungsbedingungen von den Bootsvermietern vorgeschrieben sind, gibt es keinerlei Ausnahmen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine Annullierungs-kostenversicherung abzuschliessen. Ihr Reisebüro oder MARINA TRAVEL AG wird Sie gerne darüber informieren. 

4. Änderungen 

Änderungen bis drei Monate vor der Abreise werden gegen eine Gebühr von CHF 200.– pro Buchung angenommen; Änderungen, die nach diesem Zeitpunkt bei uns eintreffen, unterstehen den Bedingungen einer «Annullierung». 

5. Reisedokumente 

Jeder Reiseteilnehmer muss im Besitz der für seine Reise notwendigen Ausweise sein. 

6. Haftung der Bootsvermieter 

Jeder, der mit uns zusammenarbeitenden Bootsvermieter hat seine eigenen Bedingungen. Da wir diese nicht im kleinsten Detail wiedergeben können, fassen wir nachstehend die wichtigsten Punkte zusammen. 

6.1 Falls es die Umstände erfordern (z.B. durch Unfall des Bootes während der vorgehenden Miete), behält sich der Vermieter vor, wenn möglich ein anderes Boot der gleichen Kategorie oder besser zu übergeben (ohne Aufpreis). Falls kein anderes Boot zur Verfügung steht (oder tiefere Kategorie), wird dem Kunden der einbezahlte Bootspreis, resp. die Differenz zu der tieferen Kategorie Kategorie zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch besteht nicht.

6.2 Die Bootsvermieter übernehmen keine Haftung für Zeitverlust oder Unkosten, die durch eine Panne oder ein Auflaufen des Bootes während der Miete verursacht werden. Bei Bekanntgabe eines Defekts oder einer Panne verpflichten diese sich jedoch, so schnell wie möglich helfend einzugreifen. Es können keine Reklamationen und kein Anspruch auf Entschädigung an die Gesellschaft gestellt werden. 

6.3 Die Bootsvermieter übernehmen keine Haftung und keine Rückerstattung für von aussen herführende Navigationsver-hinderungen, wie z. B. Schliessung der Wasserwege, Böschungs-arbeiten, defekte Schleusen, Überschwemmungen, Trockenheit, Verzögerungen oder Nichtdurchführung von Reiseplänen, die durch Maschinenschäden oder sonstige Defekte am Boot, Treibstoffrationierung oder  -mangel. Der Mieter hat in den o.g. Fällen keinen Anspruch auf Reduzierung des Mietpreises. Sie behalten sich ebenfalls das Recht vor, eine Fahrt zu untersagen, falls das Befahren von gewissen Strecken zu gefährlich sein könnte. 

6.4 Die Boote haben eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Jedoch ist der Kunde für das sorgfältige Navigieren und den Unterhalt des Bootes während der Miete verantwortlich, ebenso für verlorenes oder beschädigtes Material, bis zum Maximum der hinterlegten Kaution, ausser es kann Grobfahrlässigkeit nach-gewiesen werden. Diese Kaution entspricht ebenfalls dem Selbstbehalt der Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Nicht versi-chert ist der Verlust oder die Beschädigung des persönlichen Eigentums oder der gemieteten Fahrräder. Für die gemieteten Fahrräder kann vor Ort eine zusätzliche Versicherung abgeschlos-sen werden. 

6.5 Die Bootsvermieter behalten sich das Recht vor, einem Kunden ein Boot zu verweigern, falls sie annehmen müssen, dieser sei nicht fähig, ein Boot korrekt und gewissenhaft zu steuern. Bei einer solchen Entscheidung wird dem Kunden der einbezahlte Miet-betrag rückerstattet; ein weitergehender Schadenersatzanspruch besteht nicht. 

6.6 Falls der Kunde am Abfahrtstag ohne vorhergehende Meldung einer Verspätung nicht erscheint, sind die Bootsvermieter bemächtigt, das reservierte Boot am folgenden Tag nach Mietbeginn weiterzuvermieten. 

6.7 Der Kunde verpflichtet sich, das Boot zur Zeit (gemäss Mietvertrag) und in sauberem Zustand zurückzubringen. Ist dies nicht der Fall, behält sich der Bootsvermieter das Recht vor, Verspätungen sowie anfallende Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. 

6.8 Für eine Bootsmiete ist kein Fahrausweis nötig, ausser in Teilbereichen Deutschlands. Die Bootsvermieter verlangen jedoch, dass mindestens zwei erwachsene Personen (18 Jahre) an Bord sind. (Irland 21 Jahre)

6.9 Die Bootsvermieter behalten sich das Recht vor, aus operationellen oder unvorhergesehenen Gründen, den Übernahme- oder Rückgabeort zu ändern, den Verlauf von Einwegmieten umzukehren, eine Einwegmiete in ein Hin- und Zurückfahrt, oder umgekehrt abzuändern. 

Diese Änderungen können auf keinen Fall Grund zu einer Annullierung oder Reduzierung des Mietpreises sein

7. Haftung der Veranstalter

7.1 Allgemeines 

7.1.1 MARINA TRAVEL AG ist als Reiseveranstalter verantwortlich für den Inhalt des vorliegenden Prospektes und haftet ferner für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für eine fachgemässe Vorbereitung und Durchführung der Reise, sowie der rechtzeitigen Übergabe der Dokumente an die Verkaufsstelle oder Kunden. 

7.1.2 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, dem Reiseteilnehmer eine angemessene Entschädigung auszurichten, wenn eine gemäss Prospekt zugesicherte Leistung ohne gleichwertigen Ersatz ganz oder teilweise ausfällt und diese Minderleistung nicht auf höhere Gewalt (auch z. B. Bootsschaden/Bootsausfall), Fehler von Leistungsträgern oder Verschulden des Reiseteilnehmers zurück-zuführen ist. Diese Haftung entfällt ebenfalls bei anderen Nachteilen und Schädigungen, die der Reiseveranstalter mit zumutbaren Mitteln und trotz aller Sorgfalt nicht hätte verhindern können. Die Haftung des Reiseveranstalters bezieht sich nur auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf den vereinbarten Reisepreis beschränkt.  Der Reiseveranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Reise durch eine Epidemie oder Pandemie nicht durchgeführt werden kann.

7.1.3 Ersatzbegehren sind spätestens 28 Tage nach Reise-beendigung schriftlich beim Reiseveranstalter einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch. 

7.2. Programm- bzw. Preisänderungen 

7.2.1 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Programme und Preise zu ändern, falls Massnahmen, die von Dienstleistenden getroffen wurden oder andere, von ihnen nicht vorhersehbare oder beeinflussbare Umstände sie dazu zwingen (z. B. neue staatliche Abgaben, Treibstofferhöhungen, etc.) 

7.3. Annullierung durch die Reiseveranstalter 

7.3.1 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine Reise zu annullieren, wenn diese aus zwingenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Pandemien, Epidemien etc.) nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen wird dem Reiseteilnehmer eine Gutschrift erteilt oder in Spezialfällen der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Ein weiterer Schadenersatzanspruch besteht nicht. Der Reiseveranstalter bemüht sich selbstverständlich, dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. 

PS: Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern, welche Ihnen von MARINA TRAVEL AG lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen; z. B. weitere Bootschartergesellschaften, Kreuzfahrten, Hotels, Ferienwohnungen usw. 

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Schweizerisches Recht ist anwendbar.

MARINA TRAVEL AG 

boating@marinatravel.ch